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Max. Raumgröße: 200 m2 / max. 55 dB / HEPA-Filtergrad: H13 / Filtertyp: Vorfilter, integrierter (Kohle+HEPA) Filter, UV-LED-Photokatalyse-Filter
Der AiroDoctor Luftreiniger ist ein moderner Luftreiniger, der mit einem 4-stufigen Filtersystem ausgestattet ist und somit eine umfassende und gründliche Reinigung der Raumluft gewährleistet. Die Kombination aus Vorfilter, Kohlefilter, HEPA-Filter und photokatalytischem LED-Filter entfernt nicht nur grobe Partikel, wie Staub, Haare und Fasern, sondern auch Chemikalien, Gerüche, Schadstoffe sowie Pilze, Bakterien und Viren aus der Luft. Dank des innvovativen UV-LED-Photokatalyse-Filters werden 99,9% aller Viren, Bakterien und Gerüche entfernt.
Der AiroDoctor arbeitet dabei besonders umweltfreundlich ohne jegliche Chemikalien. Der Luftsterilisator eignet sich nicht nur ideal für Arztpraxen und Krankenhäuser, sondern kann z. B. auch in Tierarztpraxen, Pflegeheimen, Schulen und Kindergärten zur Anwendung kommen.
- Leuchtanzeige für die Luftqualität 4 Stufen / Gut (grün), durchschnittlich (blau), gelb (schlecht), rot (sehr schlecht)
- Energie-Effizienz Klasse 4
- Leistungsaufnahme 85 W
1. Vorfilter:
Große Partikel über 5µm - wie Haare, Fasern und Staub - werden effektiv herausgefiltert.
2. Aktivkohlefilter:
Mit hocheffizienter Zellaktivkohle werden in erster Linie Tabakrauch, Chemikalien, Gerüche, Schadstoffe und organische Verbindungen gereinigt.
3. Schwebstofffilter (HEPA H13):
Bis zu 99,9 % der ultrafeinen Staubpartikel, Pilze, Bakterien und Schadstoffe unter 0,3 μm (Mikrometer) werden gesammelt und entfernt.
4. Fotokatalytischer UV-LED Filter:
Mit Hilfe der umweltfreundlichen UV-LED-Fotokatalyse-Technologie werden schädliche Substanzen, Viren, Keime, Gerüche usw. grundlegend zersetzt und eliminiert.
Jetzt förderfähig bis zu 100%!
- Erstattung bis zu 100%, wenn Umsatzeinbruch mehr als 70%
- Erstattung bis zu 60%, wenn Umsatzeinbruch 50% bis 70%
- Erstattung bis zu 40%, wenn Umsatzeinbruch mindestens 30%
Übrigens: Auch gemeinnützige Organisationen wie Jugendherbergen, Familienferienstätten oder Einrichtungen der Behindertenhilfe sind antragsberechtigt!
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-lll.html
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